Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln
28. Mai 2009 | Von Oliver Pfleiderer | Kategorie: AllgemeinesDie Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e. V. deren Mitglied wir sind hat eine Stellungnahme zur veränderten Heil- und Hilfsmittelverordnung veröffentlicht, die an alle Bundestagsabgeordneten aus Rheinland-Pfalz und an die Sozialministerin Malu Dreyer verschickt wurde.
Wir geben die Stellungnahme hier im Wortlaut wieder.
Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Rheinland-Pfalz e. V.
zum Gesetz des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)
Seit dem 01. Januar 2009 sind die Möglichkeiten der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich eingeschränkt in ihrer Auswahl zwischen verschiedenen Leistungserbringen bei der Hilfsmittelversorgung.
In der Vergangenheit waren die Versicherten weitgehend frei in der Wahl der Leistungserbringer. Zum 1. April 2007 ist das GKV-WSG in Kraft getreten und hat diese Rechtslage grundlegend geändert. Schrittweise führte dies zu einer ständigen Verschlechterung der Versorgungssituation der Versicherten.
Der aktuelle Gesetzesstand besagt, dass Versicherte nur noch über bestimmte Vertragspartner der jeweiligen Krankenkasse versorgt werden können. Mittlerweile haben die Einsparungsversuche ein Maß erreicht, bei dem die Betroffenen zurecht die Frage stellen, ob hier nicht die Grenze zur menschenwürdigen Versorgung überschritten worden ist.
Eine Kontingentierung von Verbrauchsartikeln wie Urinbeutel oder Einmal-Windeln kann nicht hingenommen werden. Es kann nicht sein, dass die Krankenkasse ihren Versicherten vorschreibt, wie viele Einmal-Windeln oder wie viele Urinbeutel sie im Monat zu benutzen haben. Ebenso wenig kann es hingenommen werden, dass kostengünstige Inkontinenzartikel ausschließlich dem Versicherten zustehen, weil die zuständige Krankenkasse nur mit dem einen Anbieter einen Vertrag geschlossen hat, diese Inkontinenzartikel jedoch qualitativ so schlecht sind, dass sie kaum Fähigkeit zur Aufnahme von Flüssigkeit haben, so dass die Benutzer über mehrere Stunden eingenässt verbringen müssen.
Es ist schon fraglich, ob hier überhaupt ein Einspareffekt besteht, da diese mangelhafte Versorgung zu einem erhöhten Pflegeaufwand wenn nicht sogar zu Behandlungskosten führt, die wesentlich teurer sein können als die geschätzten Einsparungen bei der Rationierung der Hilfsmittel.
Es geht lange nicht mehr um die Frage, ob es Versicherten zumutbar ist, Mehrkosten für ihre Versorgung, die über das Maß des Notwendigen hinaus geht, selbst zu tragen. Es geht vielmehr um eine menschenwürdige und bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten, die mittlerweile nicht mehr gewährleistet ist. Das Wahlrecht der Versicherten ist seit dem 01. Januar 2009 so gut wie ausgehebelt, dennoch wirbt z. B. das Onlinelexikon der AOK mit den Vorzügen des GVK-WSG: „Neben der verbesserten Transparenz von Angeboten, Leistungen und Abrechnungen erweitert es darüber hinaus die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten.” Hier wird der Versicherte vorsätzlich getäuscht. Es geht mit der Gesetzesänderung nicht um eine qualitative Verbesserung für die Versicherten, sondern ausschließlich darum, die Ausgaben für Hilfsmittel zukünftig zu senken.
Diese Entwicklung kann nicht hingenommen werden und es ist nur jedem Betroffenen zu raten, gegen Entscheidungen ihrer Krankenkasse Widerspruch und gegebenenfalls Klage zu erheben, damit die Versorgung mit Hilfs- und Heilmittel zukünftig nicht noch weiter verschlechtert wird.
Mainz, 25.05.2009