Wundbehandlung mit Vakuumversiegelungstherapie jetzt auch ambulant Kassenleistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.12.2019 bekannt gegeben, dass die sogenannte Vakuumversiegelungstherapie jetzt auch in ambulanter Form als Kassenleistung zugelassen ist. Menschen mit Wunden – darunter insbesondere auch Dekubiti – müssen für eine Behandlung mit Vakuumpumpen damit nicht zwingend in Kliniken stationär aufgenommen werden. Das gilt für solche Versorgungen, bei denen eine Standardwundbeahndlung keine ausreichende Heilung zu erwarten ist.

Die Regelung kann aber erst in Anspruch genommen werden, wenn sie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde UND anschließend der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat. Gerade für Menschen mit Spina bifida und Problemem mit Dekubiti begrüßen wir diese Regelung.

Link zur Pressemitteilung des G-BA (Externer Link).