Transparenz

Förderung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V

Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach der Grundlage des § 20h im SGB V dazu verpflichtet, die gesundheitliche Selbsthilfe in Deutschland zu fördern. Hierfür wird ab 2018 ein Betrag von 1,10 Euro pro Versichertem zur Verfügung gestellt. Mindestens die Hälfte dieser Gesamtsumme werden als pauschale Fördermittel Verbände, Gruppen und Organisationen der gesundheitlichen Selbsthilfe verteilt. Der verbleibende Teil der Fördermittel wird als Projektmittel verteilt. Die pauschalen Mittel werden über ein gemeinschaftliches Gremium verteilt, Projektmittel von jeder Kasse individuell.

Mit den Fördergrundsätzen, die im ‘Leitfaden zur Selbsthilfeförderung’ definiert sind, ist auch festgelegt, dass die Organisationen die Höhe der Fördermittel sowie die fördernden Krankenkassen transparent machen müssen.

Die ARQUE erhält sowohl eine Pauschalförderung als auch Projektmittel.

2022

  • Pauschalförderung: 50.000 €
  • keine Projektförderung beantragt

2021

  • Pauschalförderung: 50.000 €
  • Rückzahlung der Fördermittel aus 2020 an die Krankenkassen AOK RP/Saar und BKK aufgrund der Corona-Pandemie (Durchführung der Projekte mit Publikumsveranstaltungen nicht möglich)

2020

  • Pauschalförderung: 50.000 €
  • AOK RP/Saar: 11.000 € (Projekt aufgrund Corona bis 2021)
  • Barmer: 9.250 €
  • BKK: 6.000 € (Projekt aufgrund Corona bis 2021)
  • DAK: 9.000 €
  • Techniker Krankenkasse: 4.250 €

Transparenz bei der Förderung von Wirtschaftsunternehmen

Die ARQUE hat sich verpflichtet, die Leitsätze Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Umgang mit Wirtschaftsunternehmen bei gleichzeitiger Förderung durch die Krankenkassen und/oder ihrer Verbände nach § 20 h SGB V anzuerkennen.

Selbsthilfeorganisationen können finanzielle Zuwendungen von Personen des privaten und öffentlichen Rechts, von Organisationen und von Wirtschaftsunternehmen entgegennehmen, sofern dadurch keine Abhängigkeit begründet wird. Dazu ist Voraussetzung, dass keine überwiegende Finanzierung durch Wirtschaftsunternehmen erfolgt (z. B. Pharma-, Medizinprodukteindustrie, (E-)Tabakprodukt-, Alkohol- und Glücksspielindustrie). In allen Bereichen der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen muss die Autonomie über die Inhalte ihrer Arbeit, deren Umsetzung sowie die Verwendung der Mittel bei der Selbsthilfe verbleiben.

Nach der Richtlinie über Unabhängigkeit und Transparenz in der Selbsthilfe der BAG Selbsthilfe und des Paritätischen hat sich die ARQUE verpflichtet über Zuwendungen von Wirtschaftsunternehmen offenzulegen, sofern sie von solchen Unternehmen stammen, die aufgrund der satzungsgemäßen Verbandsziele geeignet sind, Einfluss zu nehmen. Dies sind Unternehmen, die aus ihrem Tätigkeitsgebiet heraus in Interesse haben könnten, die inhaltliche Arbeit der Organisation zu beeinflussen. Für den Vorstand und die Geschäftsführung der ARQUE ist die inhaltliche Unabhängigkeit der Tätigkeit unabdingbar.

An dieser Stelle werden die Zuwendungen durch Unternehmen aus der Gesundheitsbranche transparent machen.

2020 und 2021

keine Zuwendungen