Teilnahmebedingungen Freizeiten

Vorwort

Bevor Sie sich für eine Freizeit oder eine Veranstaltung der ARQUE entscheiden und sich bzw. ihr Kind zu einer Freizeit oder Veranstaltung anmelden, bitten wir Sie, zunächst die hier folgenden Teilnahmebedingungen sorgfältig zu lesen

Allgemeines

Rechtsträger ist der Verein ARQUE e.V. vertreten durch den Vorstand bzw. die Geschäftsführung. Die allgemeinen Teilnahmebedingungen sind verbindlich und gelten für die Freizeiten oder Veranstaltungen der ARQUE.

Alle Freizeiten und Veranstaltungen werden von haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen der ARQUE verantwortlich geleitet. Anmeldungen zu allen Freizeiten und Veranstaltungen müssen schriftlich oder online, mit dem jeweiligen Anmeldeformular erfolgen.

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren erfolgt die Anmeldung durch die Eltern oder gesetzlichen Vertreter. Nur bei Personen, mit gesetzlicher Betreuung für die Aufenthaltsbestimmung und/oder Gesundheitssorge ist die Unterschrift des gesetzlichen Betreuers erforderlich.

Anmeldeverfahren und Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch Brief oder Fax-Nachricht mit dem Anmeldeformular oder durch das elektronische Anmeldeverfahren und ist verbindlich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Gehen mehr Anmeldungen zu den gewünschten Freizeiten und Veranstaltungen bzw. Kursen ein als die Zahl der vorhandenen freien Plätze, entscheidet über die Teilnahme nach Ende des in der Ausschreibung angegebenen Anmeldeschlussdatums der Veranstalter in der Regel durch Los. Die übrigen TeilnehmerInnen werden auf eine Warteliste gesetzt und darüber informiert. Kann ein/e angemeldete/r Teilnehmer/in aus einem wichtigen Grund (Krankheit, Beruf usw.) nicht an der Fahrt teilnehmen, so erfolgt die Ergänzung der Teilnehmerzahl nach der Reihenfolge der Warteliste.

Der Vertrag zwischen Teilnehmer/innen bzw. deren Vertretern und dem Verein entsteht durch die Unterschrift auf dem Pflegebogen.

Pflegebogen

Der Pflegebogen ist die Handlungsanweisung für die MitarbeiterInnen auf den Freizeiten. Das Ausfüllen des Bogens und die rechtzeitige Zusendung an die ARQUE vor der Freizeit ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an den Veranstaltungen. Nur Maßnahmen, die auf dem Pflegebogen oder den Pflegebogen ergänzenden schriftlichen Anweisungen aufgeführt sind, dürfen von den MitarbeiterInnen durchgeführt werden. Bei Veränderung der Pflegesituation während der Veranstaltung ist eine nachträgliche Absprache mit dem erwachsenen Betroffenen oder den gesetzlichen Vertretern möglich, diese ist zu dokumentieren.

Übertragung der Aufsichtspflicht bei minderjährigen Teilnehmern bzw. Teilnehmern mit gesetzlicher Betreuung

Die Eltern/Erziehungsberechtigten und/oder gesetzlichen BetreuerInnen übertragen für die Dauer der Freizeit oder Veranstaltung ihre Aufsichtspflicht auf den Veranstalter. Die Eltern/Erziehungsberechtigten und/oder gesetzlichen BetreuerInnen haben für die Zeit der Freizeit oder Veranstaltung eine Anschrift zu hinterlassen, unter der sie oder eine Vertrauensperson in Notfällen zu erreichen sind. Art und Umfang der tatsächlichen Aufsichtsführung richten sich nach Alter und Entwicklungsstand der TeilnehmerInnen.

Regeln in der Gruppe

Für eine gelungene Freizeit, an der alle Spaß haben, ist es wichtig, dass man aufeinander Rücksicht nimmt. Mit der Anmeldung erklärt man sich zur Teilnahme am Gemeinschaftsprogramm der Gruppe und deren Aktionen bereit. Dazu gehört es auch, dass man allgemeine Regeln in der Gruppe anerkennt, ohne die eine Freizeit nicht durchzuführen ist. Die Gruppenleitung ist berechtigt, Regeln aufzustellen und durchzusetzen. Dies betrifft unter anderem aber nicht beschränkt darauf allgemeine Ruhezeiten oder auch z.B. das Verbot alkoholischer Getränke.

Absage

Der Veranstalter kann bis zu zwei Wochen vor Freizeiten bzw. Veranstaltungen vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmer/innenzahl nicht erreicht wird.

Der Veranstalter kann eine Freizeit bzw. Veranstaltung jederzeit absagen, wenn die notwendige Pflege und Begleitung durch den Veranstalter nicht sichergestellt werden kann.

Rücktritt

Eine Absage der Teilnahme ist aus wichtigem Grund jederzeit möglich, wichtige Gründe liegen insbesondere im Bereich der Gesundheit. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären (per Brief oder Fax).